Unfallstelle sichern
Warnblinker an, Warnweste anlegen und das Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Ihre Sicherheit und die der anderen geht immer vor.
Ein Unfall ist Stress pur. Mit dieser Anleitung machen Sie alles richtig – und sichern sich von Anfang an Ihre Ansprüche. Mo – Fr von 9 – 17 Uhr sind wir für Sie erreichbar – mit oder ohne Termin.
Folgen Sie dieser Reihenfolge – so vergessen Sie nichts Wichtiges.
Warnblinker an, Warnweste anlegen und das Warndreieck in ausreichendem Abstand aufstellen. Ihre Sicherheit und die der anderen geht immer vor.
Fotografieren Sie Fahrzeuge, Schäden, Kennzeichen, Endposition und Umfeld aus mehreren Blickwinkeln. Diese Bilder sind später ein wichtiger Beleg.
Notieren Sie Name, Anschrift, Kennzeichen, Versicherung und – falls vorhanden – Kontaktdaten von Zeugen. Bei Personenschaden oder Streit die Polizei rufen.
Melden Sie den Unfall Ihrer Versicherung. Wichtig: Unterschreiben Sie am Unfallort kein Schuldeingeständnis und stimmen Sie keinem Versicherungsgutachter vorschnell zu.
Rufen Sie Ihren unabhängigen Kfz Gutachter an. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht auf einen Gutachter Ihrer Wahl – ich komme zu Ihnen.
Ich dokumentiere den Schaden lückenlos und erstelle ein gerichtsfestes Gutachten – die Basis für eine faire und vollständige Regulierung.
Die wichtigsten Fragen rund um Kosten, Gutachterwahl und Bagatellschäden.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten des Gutachtens – für Sie ist es dann in der Regel kostenfrei.
Sie müssen nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren. Bei einem Haftpflichtschaden dürfen Sie einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen.
Ein Kostenvoranschlag schätzt nur die Reparaturkosten. Ein Gutachten dokumentiert zusätzlich Wertminderung, Nutzungsausfall und Beweise – und ist gerichtsfest.
Bei sehr kleinen Schäden (Richtwert bis ca. 750 €) genügt oft ein Kostenvoranschlag. Im Zweifel berate ich Sie ehrlich, welcher Weg für Sie sinnvoll ist.
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle (Warnblinker, Warnweste, Warndreieck) und kümmern Sie sich um verletzte Personen. Erst danach geht es um Fotos, Datenaustausch und die Meldung.
Nicht zwingend. Bei Personenschäden, größeren Sachschäden, Streit über die Schuldfrage, Fahrerflucht oder Verdacht auf Alkohol/Drogen sollten Sie die Polizei jedoch immer hinzuziehen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für ein unabhängiges Gutachten – für Sie ist es dann in der Regel kostenfrei.
Nein. Bei einem Haftpflichtschaden haben Sie die freie Gutachterwahl und dürfen einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens beauftragen.
Bei einem Bagatellschaden (Richtwert bis ca. 750 €) genügt meist ein Kostenvoranschlag. Bei größeren oder unklaren Schäden ist ein vollständiges Gutachten sinnvoll – ich berate Sie ehrlich.
So früh wie möglich. Je schneller der Schaden professionell dokumentiert wird, desto reibungsloser läuft die Regulierung – idealerweise noch am Unfalltag.